Atem-Alkohol-Kontrollen
Antrag VPT Sektion VZO
Der SEV wird beauftragt, bei den zuständigen Stellen (BAV, VöV, Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter, etc.) die Erstellung eines rechtlich verbindlichen Leitfadens zur Durchführung von Atemalkoholkontrollen in öV – Unternehmungen einzufordern. Heute herrscht grosse Unsicherheit bezüglich der rechtlichen Zulässigkeit von unangemeldeten Atemalkoholkontrollen bzw. den Rahmenbedingungen, unter denen solche Stichkontrollen durchgeführt werden muss. In vielen Unternehmen werden diese Kontrollen unter klarer Verletzung der Empfehlungen des Datenschutzbeauftragten durchgeführt. Sehr viele Mitarbeiter*innen getrauen sich aber nicht, sich gegen unwürdige Kontrollen zu wehren, da ihnen dies von der Leitung als Verweigerung der Kontrolle ausgelegt wird, was bis hin zur Kündigung führen kann. Ein in der öV – Branche erarbeiteter und rechtlich verbindlicher Leitfaden für Atemalkoholkontrollen würde Sicherheit und Klarheit schaffen und einen Standard garantieren, auf den sich die Mitarbeitenden in den Betrieben berufen können.