Aggressionen im öV
Antrag VPT Zentralvorstand und Zentralausschuss
Zu viele Unternehmungen und Kantone, aber auch juristische Stellen setzen den Artikel 59 des Personenbeförderungsgesetzes mangelhaft um. Der SEV soll bei diesen Stellen intervenieren, damit der Artikel umgesetzt wird.
Der SEV verlangt bei den zuständigen Stellen übergeordnete Massnahmen wie z.B. den Aufbau einer Meldestelle oder ein nationales Amt für Gewalttaten im öffentlichen Verkehr mit dem Ziel, Übergriffe und Vorfälle statistisch zu erfassen, diese Daten zu analysieren, um Mitarbeitende und Kunden*innen zu beraten und Unternehmen den Austausch von «best practices» zu ermöglichen.
Die Mitarbeitenden sind, genauso wie die Kunden*innen des öffentlichen Verkehrs (öV) weiterhin von Aggressionen und Übergriffen betroffen. Es existieren immer noch Unternehmen im öV, welche nur wenige oder überhaupt keine Vorkehrungen und Massnahmen gegen die Übergriffe definiert haben. Der SEV hat vor einigen Jahren die Charta gegen die Gewalt im öffentlichen Verkehr gegründet, jedoch fühlen sich nicht alle Unternehmungen verpflichtet, etwas dagegen zu tun. Nach den dramatischen Ereignissen in Les Diablerets und Salenz im Jahr 2016 werden Stimmen laut, welche eine nationale Meldestelle zu den Gewalttaten fordern. Wir möchten konkret in diese Richtung hinarbeiten.